„Unsere häufig gestellten Fragen (FAQs) geben Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte rund um die Elektro-Sicherheitskontrolle (SiNa). So erhalten Sie kompakte Informationen zu Pflichtintervallen, Zuständigkeiten, Kosten und den notwendigen Dokumenten. Sollte Ihre individuelle Situation nicht abgedeckt sein, beraten wir Sie gerne persönlich.“

Die Sicherheitskontrolle ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von elektrischen Installationen. Sie stellt sicher, dass Anlagen den geltenden Vorschriften entsprechen und keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen.

Die Intervalle richten sich nach der Art der Installation:

  • Wohnungen & Einfamilienhäuser → alle 20 Jahre

  • Mehrfamilienhäuser & Verwaltungsgebäude → alle 10 Jahre

  • Gewerbe- und Industriebauten → alle 5 Jahre

  • Schulen, Restaurants, Hotels → alle 5 Jahre

  • Tankstellen, Spitäler, Arztpraxen → alle 3 Jahre

  • Baustelleninstallationen → alle 1 Jahr

Nach Neu- oder Umbauten ist zusätzlich immer eine Schlusskontrolle erforderlich.

Nur von den Netzbetreibern anerkannte, konzessionierte Fachbetriebe mit entsprechender Zulassung dürfen eine Kontrolle durchführen. KEA Engineering GmbH ist dafür autorisiert.

  • Der Eigentümer erhält einen Mängelbericht.

  • Mängel müssen innerhalb einer gesetzten Frist durch eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma behoben werden.

  • Nach der Behebung kann eine Nachkontrolle stattfinden, um den ordnungsgemässen Zustand zu bestätigen.

  • Prüfprotokoll mit allen Messergebnissen

  • Mängelrapport (falls vorhanden)

  • Sicherheitsnachweis (SiNa) zur Vorlage beim Energieversorger und als gesetzlich gültiger Nachweis

 

  • Der Netzbetreiber kann den Eigentümer schriftlich mahnen.

  • Erfolgt keine Kontrolle, kann im Extremfall die Stromversorgung eingestellt werden.

  • Zudem kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern, wenn bei einem Schaden keine gültige Kontrolle vorliegt.

Die Kosten trägt in der Regel der Eigentümer der Immobilie. Bei einem Hausverkauf wird dies oft vorgängig zwischen Käufer und Verkäufer geregelt.

Beim Verkauf oder Eigentümerwechsel muss ein gültiger Sicherheitsnachweis vorliegen. Dieser darf nicht älter als 5 Jahre sein. Ist kein gültiger Nachweis vorhanden, muss der Verkäufer auf eigene Kosten eine neue Kontrolle durchführen lassen.