Gesetzliche Kontrolle von Photovoltaikanlagen nach Erstellung oder wesentlicher Änderung. Prüfung von AC- und DC-Seite inklusive Sicherheitsnachweis (SiNa).
Photovoltaikanlagen gelten als elektrische Installationen im Sinne der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Die Kontrolle dient dem Nachweis, dass keine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachwerte besteht.
Bei Erstellung einer neuen Photovoltaikanlage.
Erweiterung bestehender Anlagen oder Integration eines Speichers.
Wechselrichtertausch oder Anpassung der Einspeisung.
Gesamte Anlage inkl. Verteiler, Kennzeichnung und Leitungsführung.
Isolation, Schutzleiter, RCD/FI, Erdungsanlage.
Erstellung bzw. Prüfung des Sicherheitsnachweises (SiNa).
Unzureichende Erdung oder fehlender Potentialausgleich.
Ungeeignete RCD-Typen oder fehlender Überspannungsschutz.
Fehlende oder unvollständige Anlagedokumentation.
Kontrollen von Photovoltaikanlagen gemäss NIV werden im Raum Olten, Aarau, Zofingen, Solothurn sowie im gesamten Kanton Aargau durchgeführt.
Sie haben eine neue oder geänderte Photovoltaikanlage? Wir prüfen objektbezogen, welche Kontrolle erforderlich ist.

KEA Engineering GmbH
Elektro-Sicherheitskontrollen
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