Zum Inhalt springen

info@kea.ch

062 298 32 04

Logo der KEA Engineering GmbH in SVG-Format für digitale Anwendungen.
  • Service
    • Periodische Elektrokontrolle
    • Abnahmekontrolle nach NIV
    • Schlusskontrolle
    • PV-Kontrolle (Photovoltaik)
    • Handänderungskontrolle
    • Geräteprüfung nach SNR 462638
  • NIV Wissen
    • Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss NIV
    • Todesfall & Elektrokontrolle
    • Häufige Mängel bei Elektrokontrollen
    • Was passiert bei einer Handänderung?
    • Kontrollintervalle nach NIV
  • Einsatzgebiet
    • Elektrokontrolle Lostorf
    • Elektrokontrolle Aarau
    • Elektrokontrolle Olten
    • Elektrokontrolle Zofingen
    • Elektrokontrolle Kt. Solothurn
    • Elektrokontrolle Kt. Aargau
  • FAQ
    • Karriere
    • Blog
  • Preise
  • Kontakt
Kontakt
  • Service
    • Periodische Elektrokontrolle
    • Abnahmekontrolle nach NIV
    • Schlusskontrolle
    • PV-Kontrolle (Photovoltaik)
    • Handänderungskontrolle
    • Geräteprüfung nach SNR 462638
  • NIV Wissen
    • Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss NIV
    • Todesfall & Elektrokontrolle
    • Häufige Mängel bei Elektrokontrollen
    • Was passiert bei einer Handänderung?
    • Kontrollintervalle nach NIV
  • Einsatzgebiet
    • Elektrokontrolle Lostorf
    • Elektrokontrolle Aarau
    • Elektrokontrolle Olten
    • Elektrokontrolle Zofingen
    • Elektrokontrolle Kt. Solothurn
    • Elektrokontrolle Kt. Aargau
  • FAQ
    • Karriere
    • Blog
  • Preise
  • Kontakt
Logo der KEA Engineering GmbH in SVG-Format für digitale Anwendungen.
Kontakt

Kontrolle nach NIV · SR 734.27

Abnahmekontrolle nach NIV

Die Abnahmekontrolle ist eine unabhängige Kontrolle nach der Übernahme bestimmter elektrischer Installationen. Sie ist von der Schlusskontrolle des Installationsbetriebs und von der späteren periodischen Kontrolle zu unterscheiden.

Wann?
Bei netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen und Installationen mit weniger als 20 Jahren Kontrollperiode.
Wer?
Ein unabhängiges Kontrollorgan oder, wo vorgeschrieben, eine akkreditierte Inspektionsstelle.
Welche Frist?
Innert sechs Monaten nach der Übernahme.

Wann ist eine Abnahmekontrolle erforderlich?

Eine unabhängige Abnahmekontrolle ist bei der Übernahme einer netzgekoppelten Energieerzeugungsanlage sowie bei der Übernahme einer elektrischen Installation mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren erforderlich. Sie muss innert sechs Monaten erfolgen.

Bei gewöhnlichen Installationen mit 20-jähriger Kontrollperiode genügen grundsätzlich Schlusskontrolle und Sicherheitsnachweis des Inhabers einer allgemeinen Installationsbewilligung, sofern keine kürzere Kontrollperiode oder andere Spezialregel eingreift.

Klare Spezialregel für netzgekoppelte EEA: Bei einer netzgekoppelten Energieerzeugungsanlage schreibt Art. 35 Abs. 3 NIV die Abnahmekontrolle unabhängig von der Kontrollperiode des Gebäudes vor. Das ist keine blosse objektbezogene Ermessensfrage.

Wurden betroffene Installationsteile durch Inhaber einer eingeschränkten Bewilligung nach Art. 14 oder 15 NIV erstellt, geändert oder instand gestellt, ist für deren Abnahmekontrolle eine akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich.

Ausführliche Spezialfälle zu PV, Batteriespeichern, Inselanlagen und Erweiterungen finden Sie im PV-/Batterie-FAQ.

Schlusskontrolle, Abnahmekontrolle und periodische Kontrolle

1. Schlusskontrolle

Der Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung führt nach Art. 24 NIV die betriebsinterne Schlusskontrolle durch und erstellt für seinen Arbeitsumfang den SiNa.

2. Abnahmekontrolle

Die unabhängige Stelle prüft die übernommene Installation, wenn Art. 35 NIV dies verlangt. Ersteller und kontrollierende Stelle müssen unabhängig voneinander sein.

3. Periodische Kontrolle

Die wiederkehrende Kontrolle erfolgt später gemäss der Kontrollperiode der Installation und wird mit einem periodischen SiNa dokumentiert.

Wer darf die Kontrolle durchführen?

Nach Art. 31 NIV darf die kontrollierende Stelle nicht an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der kontrollierten Installation beteiligt gewesen sein. Der ausführende Betrieb kann die unabhängige Abnahmekontrolle daher nicht selbst übernehmen.

Technische Kontrollen nach Art. 32 Abs. 2 NIV sind ausschliesslich akkreditierten Inspektionsstellen vorbehalten. Ob ein solcher Spezialfall vorliegt, ergibt sich aus Anlagenart, ausgeführten Arbeiten und NIV-Anhang.

Relevante Artikel der NIV

Erstellung und Dokumente

  • Art. 24: baubegleitende Erstprüfung, betriebsinterne Schlusskontrolle und SiNa bei allgemeiner Installationsbewilligung.
  • Art. 25: Meldung, Erstprüfung beziehungsweise Kontrolle der ausgeführten Arbeiten und Prüfprotokoll bei eingeschränkter Bewilligung.
  • Art. 26: Kontrollorgane.

Unabhängige Kontrollen

  • Art. 31: Unabhängigkeit der Kontrollen.
  • Art. 32: technische Kontrollen und ausschliessliche Zuständigkeit akkreditierter Inspektionsstellen.
  • Art. 35: Nachweis bei Übernahme und Abnahmekontrolle.
  • Art. 36: periodische Nachweise.

Rechtsgrundlage: Niederspannungs-Installationsverordnung NIV, SR 734.27, konsolidierte Fassung Stand 31. Oktober 2025.

Typischer Ablauf

  1. Unterlagen prüfenSiNa beziehungsweise Prüfprotokoll, Messunterlagen und Umfang der ausgeführten Arbeiten werden abgegrenzt.
  2. Unabhängigkeit und Zuständigkeit klärenKEA prüft, ob ein unabhängiges Kontrollorgan genügt oder eine akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich ist.
  3. Installation kontrollierenSichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfungen erfolgen im erforderlichen Umfang.
  4. Ergebnis dokumentierenDie kontrollierende Stelle dokumentiert das Ergebnis und erstellt den entsprechenden Sicherheitsnachweis.
  5. Nachweis einreichenDer SiNa wird innerhalb der gesetzlichen Frist der Netzbetreiberin beziehungsweise dem ESTI eingereicht.

Abnahmekontrolle anfragen

Senden Sie uns die vorhandenen Unterlagen. Wir klären Zuständigkeit und erforderlichen Kontrollumfang sachlich.

062 298 32 04Unterlagen und Anfrage

Email

info@kea.ch

Rufen Sie an

062 298 32 04

Standort Schweiz

Bachstrasse 38, 4654 Lostorf

Prüfgerät mit verschiedenen Anschlussklemmen und ablesbarem Display.

Kontakt

KEA Engineering GmbH

Elektro-Sicherheitskontrollen

Bachstrasse 38

4654 Lostorf

Über KEA

Mitglied Electrosuisse

Mitglied VSEK

ESTI-Eintrag

Schweizer Zulassung

Qualität & Messtechnik

Regionale Nähe

Unabhängiges Kontrollorgan

Prüfgerät mit verschiedenen Anschlusskabeln und Prüfspitzen im Einsatz.

KEA Engineering GmbH ist vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) anerkannte Kontrollfirma – Bewilligungsnummer K-354173.

Copyright © 2026 kea.ch – Alle Rechte vorbehalten.

  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten
  • Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Voreinstellungen anzeigen
  • {title}
  • {title}
  • {title}