Die Schlusskontrolle ist die gesetzlich vorgesehene Kontrolle einer elektrischen Installation nach deren Fertigstellung. Sie bestätigt, dass die Installation den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht – inklusive sauberer Dokumentation.
Gemäss Art. 25 NIV muss nach Abschluss der Arbeiten eine Kontrolle der neu erstellten oder geänderten Installation erfolgen. Die Resultate bilden die Grundlage für den Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss Art. 24 NIV.
Die Schlusskontrolle liefert die Messwerte und Nachweise für den Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss Art. 24 NIV.
Sichtprüfung, Schutzleiter, Isolation, RCD/FI, Abschaltbedingungen – je nach Umfang der Installation.
Frühes Erkennen von Mängeln wie falscher Beschriftung, Schutzleiterfehlern oder unzureichendem Potentialausgleich.
Die Schlusskontrolle basiert auf der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27). Zentral sind insbesondere die Anforderungen zu SiNa, Kontrolle nach Fertigstellung sowie die Regeln zur Unabhängigkeit von Kontrollorganen.
Die Schlusskontrolle ist die technische Überprüfung einer elektrischen Installation unmittelbar nach deren Fertigstellung. Sie klärt, ob:
Abgrenzung: Schlusskontrolle (nach Neuinstallation/Änderung) vs. periodische Kontrolle (wiederkehrend nach Fristen).
Typische Fälle nach Fertigstellung von Arbeiten:
Der Umfang richtet sich nach Art und Ausmass der Installation. Typische Prüfungen sind:
Verteiler, Schutzorgane, Leitungsführung, Beschriftungen, mechanischer Zustand.
Durchgängigkeit Schutzleiter, Isolationsmessung, RCD/FI, Abschaltbedingungen.
Erdungsanlage und Potentialausgleich, Wirksamkeit und korrekte Ausführung.
Der SiNa bestätigt den gesetzeskonformen Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle. Er ersetzt nicht die spätere periodische Kontrolle.
Fehlende/fehlerhafte Beschriftung von Stromkreisen und Verteilungen.
Nicht korrekt angeschlossene Schutzleiter, unzureichender Potentialausgleich.
Falsch dimensionierte Schutzorgane oder RCD/FI nicht korrekt geprüft.
Kontrollen gemäss NIV werden im Raum Olten, Aarau, Zofingen, Solothurn sowie im gesamten Kanton Aargau durchgeführt. Die Beurteilung erfolgt objektbezogen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Du bist unsicher, ob zusätzlich eine unabhängige Kontrolle nötig ist? Wir klären das objektbezogen anhand deiner Unterlagen.

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