Die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Elektrokontrollen in der Schweiz setzt eine entsprechende Anerkennung voraus. Nur Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen bestimmte Kontrollen durchführen und Sicherheitsnachweise (SiNa) ausstellen.
Dazu gehören insbesondere periodische Elektrokontrollen, Abnahmekontrollen sowie Kontrollen bei Handänderung. Ohne entsprechende Anerkennung sind diese gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten nicht zulässig.
Die rechtliche Grundlage bildet die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Diese regelt unter anderem:
Technische Anforderungen an Elektroinstallationen.
Gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Kontrollen.
Ausstellung des Sicherheitsnachweises.
In der Schweiz wird zwischen der Berechtigung zur Installation und zur Kontrolle elektrischer Anlagen unterschieden.
Gesetzlich vorgeschriebene Elektrokontrollen durchführen und Sicherheitsnachweise (SiNa) ausstellen.
Um gesetzlich vorgeschriebene Elektrokontrollen durchführen zu dürfen, müssen Unternehmen:
Über qualifiziertes Fachpersonal verfügen.
Geeignete Mess- und Prüfmittel einsetzen.
Gesetzliche Vorgaben einhalten.
Mit entsprechender Anerkennung ist ein Unternehmen berechtigt zur Durchführung von:
Als anerkanntes Kontrollorgan führt die KEA Engineering GmbH Elektrokontrollen gemäss den gesetzlichen Anforderungen durch.
Die Schweizer Zulassung bestätigt die fachliche und gesetzliche Berechtigung zur Durchführung von Elektrokontrollen. Sie stellt sicher, dass Kontrollen normgerecht erfolgen, gesetzliche Anforderungen eingehalten werden und Sicherheitsnachweise rechtsgültig ausgestellt werden.
Termin vereinbaren oder Unterlagen senden – wir melden uns kurzfristig zurück.

KEA Engineering GmbH
Elektro-Sicherheitskontrollen
Bachstrasse 38
4654 Lostorf

Copyright © 2026 kea.ch – Alle Rechte vorbehalten.