⚡ Kontrolle nach Fertigstellung

Schlusskontrolle nach NIV (SR 734.27)

Die Schlusskontrolle ist die gesetzlich vorgesehene Kontrolle einer elektrischen Installation nach deren Fertigstellung. Sie bestätigt, dass die Installation den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht – inklusive sauberer Dokumentation.

Gemäss Art. 25 NIV muss nach Abschluss der Arbeiten eine Kontrolle der neu erstellten oder geänderten Installation erfolgen. Die Resultate bilden die Grundlage für den Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss Art. 24 NIV.

Gesetzeskonform nach NIV Messungen & Dokumentation Region Olten / Aargau

SiNa als Basis

Die Schlusskontrolle liefert die Messwerte und Nachweise für den Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss Art. 24 NIV.

Sicht- & Messprüfung

Sichtprüfung, Schutzleiter, Isolation, RCD/FI, Abschaltbedingungen – je nach Umfang der Installation.

Risiken reduzieren

Frühes Erkennen von Mängeln wie falscher Beschriftung, Schutzleiterfehlern oder unzureichendem Potentialausgleich.


Gesetzliche Grundlage der Schlusskontrolle

Die Schlusskontrolle basiert auf der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27). Zentral sind insbesondere die Anforderungen zu SiNa, Kontrolle nach Fertigstellung sowie die Regeln zur Unabhängigkeit von Kontrollorganen.

Relevante NIV-Artikel

  • Art. 24 NIV – Sicherheitsnachweis (SiNa)
  • Art. 25 NIV – Kontrolle nach Fertigstellung
  • Art. 32 NIV – Kontrollorgane
  • Art. 33 NIV – Unabhängigkeit
⚠ Wichtig: Die Kontrolle nach Fertigstellung wird grundsätzlich durch den Inhaber der Installationsbewilligung durchgeführt (ausführender Installateur). Ist zusätzlich eine unabhängige Kontrolle vorgeschrieben, darf diese nicht durch die beteiligte Person erfolgen (Art. 33 NIV).

Was ist eine Schlusskontrolle?

Die Schlusskontrolle ist die technische Überprüfung einer elektrischen Installation unmittelbar nach deren Fertigstellung. Sie klärt, ob:

  • die Installation fachgerecht ausgeführt wurde
  • die Schutzmassnahmen wirksam sind
  • keine Gefahr für Personen oder Sachen besteht
  • die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden

Abgrenzung: Schlusskontrolle (nach Neuinstallation/Änderung) vs. periodische Kontrolle (wiederkehrend nach Fristen).

Wann ist sie erforderlich?

Typische Fälle nach Fertigstellung von Arbeiten:

  • Neubauten
  • Erweiterungen bestehender Installationen
  • Umbauten mit Anpassung der Elektroanlage
  • Neue Unterverteilungen / neue Stromkreise
  • Anschluss Photovoltaik (AC-seitig)
  • Ladeeinrichtungen / Wärmepumpen

Prüfumfang der Schlusskontrolle

Der Umfang richtet sich nach Art und Ausmass der Installation. Typische Prüfungen sind:

Sichtprüfung

Verteiler, Schutzorgane, Leitungsführung, Beschriftungen, mechanischer Zustand.

Messungen

Durchgängigkeit Schutzleiter, Isolationsmessung, RCD/FI, Abschaltbedingungen.

Erdung & PA

Erdungsanlage und Potentialausgleich, Wirksamkeit und korrekte Ausführung.

Ergebnis: Die Resultate werden dokumentiert und bilden die Grundlage für den Sicherheitsnachweis (SiNa).

Sicherheitsnachweis (SiNa) & Verantwortung

Was bestätigt der SiNa?

Der SiNa bestätigt den gesetzeskonformen Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle. Er ersetzt nicht die spätere periodische Kontrolle.

Pflichten des Eigentümers

  • SiNa aufbewahren
  • auf Verlangen vorlegen
  • Mängel fristgerecht beheben lassen

Häufige Feststellungen bei Schlusskontrollen

Dokumentation

Fehlende/fehlerhafte Beschriftung von Stromkreisen und Verteilungen.

Schutzmassnahmen

Nicht korrekt angeschlossene Schutzleiter, unzureichender Potentialausgleich.

Schutzorgane

Falsch dimensionierte Schutzorgane oder RCD/FI nicht korrekt geprüft.


Schlusskontrolle in Olten, Aarau, Zofingen und im Kanton Aargau

Kontrollen gemäss NIV werden im Raum Olten, Aarau, Zofingen, Solothurn sowie im gesamten Kanton Aargau durchgeführt. Die Beurteilung erfolgt objektbezogen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Olten Aarau Zofingen Solothurn Lostorf Kanton Aargau

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