Die Handänderungskontrolle betrifft elektrische Installationen im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel einer Liegenschaft. Sie klärt objektbezogen, ob eine Kontrolle fällig ist und ob ein gültiger Sicherheitsnachweis (SiNa) vorliegt. Neutral, messbasiert, dokumentiert.
Ein Eigentümerwechsel führt nicht automatisch zu einer sofortigen Kontrollpflicht. Entscheidend sind die gesetzlichen Kontrollperioden gemäss Anhang zur NIV sowie das Vorliegen eines gültigen Sicherheitsnachweises (SiNa).
Wir prüfen, ob ein gültiger Sicherheitsnachweis vorhanden ist und ob die Dokumentation plausibel und vollständig ist.
Je nach Objekt: Sichtprüfung und Messungen (z. B. Schutzleiter, Isolation, RCD/FI, Abschaltbedingungen).
Frühzeitiges Erkennen typischer Mängel bei älteren Installationen – bevor Personen oder Sachwerte gefährdet werden.
Massgebend ist die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27). Im Kern geht es um den Sicherheitsnachweis (SiNa) und die periodischen Kontrollen in definierten Intervallen (Kontrollperioden gemäss Anhang zur NIV).
Ob eine Kontrolle im Zusammenhang mit einer Handänderung erforderlich ist, ergibt sich aus Frist, Nutzung und vorhandener Dokumentation.
Eine Kontrolle kann erforderlich sein, wenn die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind oder die Dokumente fehlen. In der Praxis geht es oft darum, bei Verkauf, Übergabe oder Übernahme einer Liegenschaft Klarheit zu schaffen: Was ist vorhanden, was ist fällig, was muss nachgewiesen werden?
Die gesetzliche Kontrollperiode ist überschritten oder endet in Kürze.
Es liegt kein aktueller Sicherheitsnachweis vor oder die Unterlagen sind unvollständig.
Die zuständige Netzbetreiberin fordert eine Kontrolle oder Bestätigung.
Bei einer Handänderung wird häufig geprüft, ob die Nachweise vorhanden und aktuell sind.
Eine dokumentierte, messbasierte Kontrolle schafft Klarheit und reduziert Diskussionen bei Übergaben. Im Schadenfall kann eine nachvollziehbare Dokumentation entscheidend sein.
Wir liefern verständliche Protokolle und klare Aussagen.
Der Umfang richtet sich nach Alter, Nutzung und Zustand der Anlage. Bei älteren Liegenschaften sind zusätzliche Abklärungen oft sinnvoll, damit der Zustand sauber beurteilt werden kann.
SiNa, frühere Protokolle, Pläne, Nutzung/Objektart, bekannte Umbauten.
Verteilungen, Beschriftungen, Schutzorgane, Potentialausgleich, sichtbare Mängel.
Je nach Anlage: Isolation, Schutzleiter, RCD/FI, Abschaltbedingungen, Erdung/PA.
Dokumentation des Zustands zum Zeitpunkt der Prüfung, inkl. klarer Massnahmen bei Mängeln.
Bei mängelfreiem Zustand: Ausstellung/Bestätigung gemäss NIV.
Wirksamkeit der Schutzmassnahmen gegen elektrischen Schlag und Fehlfunktionen.
Durchgängigkeit Schutzleiter, Isolationsmessung, RCD/FI-Prüfung, Abschaltbedingungen.
Beschriftung, Absicherung, Ordnung im Verteiler, sichtbare Schäden oder unsachgemässe Erweiterungen.
Fehlende oder veraltete Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, falsche Auslegung.
Unzureichender Potentialausgleich, fehlende Verbindungen oder Korrosion.
Nachträgliche Installationen ohne Nachweis, fehlende Beschriftungen, unklare Stromkreiszuordnung.
Die Behebung solcher Punkte erhöht die Sicherheit nachhaltig und reduziert Risiken im Betrieb.
Je nach Objektgrösse, Anzahl Verteilungen und Zugänglichkeit dauert eine Kontrolle typischerweise 1–3 Stunden. Grössere Anlagen entsprechend länger.
Wir führen Kontrollen im Raum Olten, Aarau, Zofingen, Solothurn sowie im gesamten Kanton Aargau durch. Die Beurteilung erfolgt stets objektbezogen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Nein. Entscheidend sind die gesetzlichen Kontrollperioden und ob ein gültiger Sicherheitsnachweis (SiNa) vorliegt bzw. ob eine Kontrolle angefordert wird.
Der jeweilige Eigentümer ist verantwortlich für den vorschriftsgemässen Zustand der Installation und die Einhaltung der Kontrollfristen.
Mängel müssen durch einen Installationsbetrieb behoben werden. Danach kann – je nach Fall – die Bestätigung/der Nachweis erstellt werden.
Ja. Mit Baujahr, Nutzung, vorhandenen Unterlagen (SiNa/Protokolle) können wir oft eine erste Einschätzung geben.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen oder rufen Sie an – wir klären objektbezogen, ob eine Kontrolle erforderlich ist.

KEA Engineering GmbH
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