⚡ Eigentümerwechsel & Sicherheit

Handänderungskontrolle nach NIV (SR 734.27)

Die Handänderungskontrolle betrifft elektrische Installationen im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel einer Liegenschaft. Sie klärt objektbezogen, ob eine Kontrolle fällig ist und ob ein gültiger Sicherheitsnachweis (SiNa) vorliegt. Neutral, messbasiert, dokumentiert.

Ein Eigentümerwechsel führt nicht automatisch zu einer sofortigen Kontrollpflicht. Entscheidend sind die gesetzlichen Kontrollperioden gemäss Anhang zur NIV sowie das Vorliegen eines gültigen Sicherheitsnachweises (SiNa).

Gesetzeskonform nach NIV Objektbezogene Beurteilung Region Olten / Aargau

SiNa & Dokumente

Wir prüfen, ob ein gültiger Sicherheitsnachweis vorhanden ist und ob die Dokumentation plausibel und vollständig ist.

Messungen vor Ort

Je nach Objekt: Sichtprüfung und Messungen (z. B. Schutzleiter, Isolation, RCD/FI, Abschaltbedingungen).

Risiken minimieren

Frühzeitiges Erkennen typischer Mängel bei älteren Installationen – bevor Personen oder Sachwerte gefährdet werden.


Gesetzliche Grundlage der Handänderungskontrolle

Massgebend ist die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27). Im Kern geht es um den Sicherheitsnachweis (SiNa) und die periodischen Kontrollen in definierten Intervallen (Kontrollperioden gemäss Anhang zur NIV).

Relevante NIV-Bestimmungen

  • Art. 24 NIV – Sicherheitsnachweis (SiNa)
  • Art. 35 NIV – Periodische Kontrollen
  • Anhang zur NIV – Kontrollperioden

Ob eine Kontrolle im Zusammenhang mit einer Handänderung erforderlich ist, ergibt sich aus Frist, Nutzung und vorhandener Dokumentation.

⚠ Wichtig: Eine pauschale Pflicht allein wegen Eigentümerwechsel besteht nicht. Entscheidend ist, ob die Kontrollfrist erreicht/überschritten ist oder kein gültiger SiNa vorliegt, bzw. ob die Netzbetreiberin eine Kontrolle verlangt.

Wann ist bei einer Handänderung eine Kontrolle erforderlich?

Eine Kontrolle kann erforderlich sein, wenn die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind oder die Dokumente fehlen. In der Praxis geht es oft darum, bei Verkauf, Übergabe oder Übernahme einer Liegenschaft Klarheit zu schaffen: Was ist vorhanden, was ist fällig, was muss nachgewiesen werden?

Kontrollfrist abgelaufen

Die gesetzliche Kontrollperiode ist überschritten oder endet in Kürze.

Kein gültiger SiNa

Es liegt kein aktueller Sicherheitsnachweis vor oder die Unterlagen sind unvollständig.

Anforderung Netzbetreiber

Die zuständige Netzbetreiberin fordert eine Kontrolle oder Bestätigung.

Gut zu wissen: Wir können oft schon anhand von Unterlagen eine erste Einschätzung geben, ob eine Kontrolle zeitnah nötig ist oder ob ein gültiger SiNa ausreichend ist.

Verantwortung des Eigentümers

Was bedeutet das konkret?

  • Einhaltung der gesetzlichen Kontrollfristen
  • Aufbewahrung des Sicherheitsnachweises (SiNa)
  • Vorlage der Dokumentation auf Verlangen
  • Behebung festgestellter Mängel

Bei einer Handänderung wird häufig geprüft, ob die Nachweise vorhanden und aktuell sind.

Warum das wichtig ist

Eine dokumentierte, messbasierte Kontrolle schafft Klarheit und reduziert Diskussionen bei Übergaben. Im Schadenfall kann eine nachvollziehbare Dokumentation entscheidend sein.

Wir liefern verständliche Protokolle und klare Aussagen.


Ablauf einer Handänderungskontrolle

Der Umfang richtet sich nach Alter, Nutzung und Zustand der Anlage. Bei älteren Liegenschaften sind zusätzliche Abklärungen oft sinnvoll, damit der Zustand sauber beurteilt werden kann.

1. Unterlagenprüfung

SiNa, frühere Protokolle, Pläne, Nutzung/Objektart, bekannte Umbauten.

2. Sichtprüfung

Verteilungen, Beschriftungen, Schutzorgane, Potentialausgleich, sichtbare Mängel.

3. Messungen

Je nach Anlage: Isolation, Schutzleiter, RCD/FI, Abschaltbedingungen, Erdung/PA.

4. Protokoll & Beurteilung

Dokumentation des Zustands zum Zeitpunkt der Prüfung, inkl. klarer Massnahmen bei Mängeln.

5. Sicherheitsnachweis (SiNa)

Bei mängelfreiem Zustand: Ausstellung/Bestätigung gemäss NIV.


Prüfumfang der Kontrolle

Schutzmassnahmen

Wirksamkeit der Schutzmassnahmen gegen elektrischen Schlag und Fehlfunktionen.

Messungen

Durchgängigkeit Schutzleiter, Isolationsmessung, RCD/FI-Prüfung, Abschaltbedingungen.

Verteilungen & Zustand

Beschriftung, Absicherung, Ordnung im Verteiler, sichtbare Schäden oder unsachgemässe Erweiterungen.

Hinweis: Die Kontrolle dokumentiert den sicherheitstechnischen Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung. Sie ist kein Ersatz für spätere periodische Kontrollen gemäss Fristen.

Typische Feststellungen bei älteren Liegenschaften

RCD/FI

Fehlende oder veraltete Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, falsche Auslegung.

Potentialausgleich

Unzureichender Potentialausgleich, fehlende Verbindungen oder Korrosion.

Dokumentation

Nachträgliche Installationen ohne Nachweis, fehlende Beschriftungen, unklare Stromkreiszuordnung.

Die Behebung solcher Punkte erhöht die Sicherheit nachhaltig und reduziert Risiken im Betrieb.


Dauer & Aufwand

Wie lange dauert das?

Je nach Objektgrösse, Anzahl Verteilungen und Zugänglichkeit dauert eine Kontrolle typischerweise 1–3 Stunden. Grössere Anlagen entsprechend länger.

Was beeinflusst den Aufwand?

  • Objektart und Nutzung
  • Alter der Installation
  • Anzahl Stromkreise / Verteilungen
  • Vorhandene Unterlagen / Pläne
  • Zugänglichkeit (z. B. Verteiler frei zugänglich)

Handänderungskontrolle in Olten, Aarau, Zofingen und im Kanton Aargau

Wir führen Kontrollen im Raum Olten, Aarau, Zofingen, Solothurn sowie im gesamten Kanton Aargau durch. Die Beurteilung erfolgt stets objektbezogen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Olten Aarau Zofingen Solothurn Lostorf Kanton Aargau

Häufige Fragen

Muss bei jedem Eigentümerwechsel kontrolliert werden?

Nein. Entscheidend sind die gesetzlichen Kontrollperioden und ob ein gültiger Sicherheitsnachweis (SiNa) vorliegt bzw. ob eine Kontrolle angefordert wird.

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Fristen?

Der jeweilige Eigentümer ist verantwortlich für den vorschriftsgemässen Zustand der Installation und die Einhaltung der Kontrollfristen.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Mängel müssen durch einen Installationsbetrieb behoben werden. Danach kann – je nach Fall – die Bestätigung/der Nachweis erstellt werden.

Kann ich vorab klären, ob eine Kontrolle fällig ist?

Ja. Mit Baujahr, Nutzung, vorhandenen Unterlagen (SiNa/Protokolle) können wir oft eine erste Einschätzung geben.

Handänderung geplant? Jetzt abklären.

Senden Sie uns Ihre Unterlagen oder rufen Sie an – wir klären objektbezogen, ob eine Kontrolle erforderlich ist.

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