Im Todesfall eines Eigentümers geht eine Liegenschaft auf die Erbengemeinschaft über. Viele wissen nicht: Auch in diesem Fall bestehen gesetzliche Pflichten bezüglich der elektrischen Installation. Die Sicherheit der Anlage muss weiterhin gewährleistet sein.
Gemäss NIV bleibt die Verantwortung für den sicheren Zustand bestehen. Massgebend sind Kontrollfristen, ein gültiger Sicherheitsnachweis (SiNa) und – falls sich etwas im Grundbuch ändert – die Frage der Handänderung.
Die rechtliche Grundlage bildet die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Gemäss Art. 3 NIV ist der Eigentümer verantwortlich für:
Die elektrische Installation muss sicher betrieben werden können.
Die gesetzlichen Fristen gemäss NIV-Anhang sind einzuhalten.
Der Sicherheitsnachweis dokumentiert den gesetzeskonformen Zustand.
Waren mehrere Personen im Grundbuch eingetragen (z. B. als Miteigentümer, Gesamteigentümer oder Ehepartner) und erfolgt durch den Todesfall keine neue Eigentümerschaft im Grundbuch, liegt keine Handänderung vor.
Handänderung liegt vor bei:
Ein Todesfall allein löst keine automatische Kontrollpflicht aus. Eine Elektrokontrolle ist jedoch erforderlich, wenn:
Die gesetzliche Frist ist überschritten oder unklar.
Unterlagen fehlen oder der Nachweis ist nicht mehr gültig.
Bis zur Eigentumsübertragung ist die Erbengemeinschaft als Eigentümerin verantwortlich.
Soll die Immobilie verkauft werden, muss geprüft werden: Liegt ein gültiger SiNa vor und ist das gesetzliche Kontrollintervall eingehalten? Ist dies nicht der Fall, muss eine Kontrolle durchgeführt werden.
Unterlagen auffindbar und gültig?
Fristen gemäss NIV erfüllt?
Oft wird ein aktueller Sicherheitsnachweis verlangt.
Gerade bei älteren Gebäuden ist eine Kontrolle sinnvoll.
Fehlt ein gültiger SiNa, trägt die Erbengemeinschaft ein erhöhtes Haftungsrisiko.
Im Schadenfall prüfen Versicherungen, ob die gesetzlichen Kontrollpflichten eingehalten wurden.
Verzögerungen beim Verkauf, Nachforderungen oder Aufforderungen durch den Netzbetreiber sind möglich.
Führt keine Installationsarbeiten aus und beurteilt objektiv.
Kein wirtschaftliches Interesse an Reparaturen sorgt für faire Einschätzung.
Saubere Dokumentation und klare Schritte bis zum SiNa.
Wir unterstützen Erbengemeinschaften, Verwaltungen und Notariate in:
Nein. Massgebend ist, ob eine Handänderung (Grundbuch) erfolgt und ob Fristen oder Nachweise fehlen.
Die Erbengemeinschaft als Eigentümerin. Sie muss die Kontrolle veranlassen, Mängel beheben lassen und den SiNa aufbewahren.
Ein konzessionierter Elektroinstallateur Ihrer Wahl. Danach erfolgt bei Bedarf eine Nachkontrolle.
Weil der SiNa als Nachweis dient, dass die Installation zum Zeitpunkt der Kontrolle den Vorgaben entspricht.
Unterlagen prüfen lassen oder Termin vereinbaren – wir melden uns kurzfristig zurück.

KEA Engineering GmbH
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