Für wen?
Für wen wir Elektrokontrollen durchführen
Ob Einfamilienhaus, Stockwerkeigentum, ein Portfolio mit vielen Mietwohnungen, ein Betrieb oder eine frisch montierte PV-Anlage: Die Pflicht ist dieselbe, die Situation nicht. Hier finden Sie den Weg, der zu Ihrem Objekt und Ihrer Rolle passt.
Ihre Rolle
Wählen Sie Ihre Situation
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Eigentümer & Stockwerkeigentümergemeinschaften
Das Schreiben vom Netzbetreiber ist da, ein Verkauf steht an oder Sie möchten einfach wissen, wann die nächste Kontrolle fällig ist. Wir klären mit Ihnen Anlass, Räume und gemeinschaftliche Anlagen – und stellen nach der Kontrolle den Sicherheitsnachweis (SiNa) aus.
Richtpreis ab CHF 345.– exkl. MWSTab CHF 372.95 inkl. 8.1 % MWST (Einfamilienhaus) bzw. ab CHF 235.– exkl. MWSTab CHF 254.04 inkl. 8.1 % MWST pro Eigentumswohnung im Sammelauftrag (ab 8 Wohnungen, gleicher Termin, gemeinsame Rechnung und gemeinsamer Kontrollbericht, falls erforderlich).
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Immobilienverwaltungen
Mehrere Liegenschaften, viele Einheiten, wechselnde Kontaktpersonen. Wir stimmen Objekte, Zugänge und Termine mit Ihnen ab, damit wir einen Sammelauftrag nach Umfang und Zugängen möglichst an einem gemeinsamen Termin durchführen können.
Richtpreis ab CHF 145.– exkl. MWSTab CHF 156.75 inkl. 8.1 % MWST pro Mietwohnung (ab 25 Wohnungen, gleicher Termin, gemeinsame Rechnung und gemeinsamer Kontrollbericht, falls erforderlich).
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Gewerbe & Landwirtschaft
Werkstatt, Büro, Laden oder Hof: Die Kontrolle muss in Ihren Betriebsablauf passen. Sie sagen uns, welche Bereiche geprüft werden und worauf wir Rücksicht nehmen – wir planen Umfang und Termin darauf.
Richtpreis CHF 345.– exkl. MWSTCHF 372.95 inkl. 8.1 % MWST für Klein-Gewerbe bis 150 m², übrige Anlagen nach Aufwand.
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Elektro- & PV-Installateure
Sie haben gebaut, wir kontrollieren unabhängig: Abnahmekontrollen für PV-Anlagen, Speicher und Ladestationen sowie Unterstützung bei der Schlusskontrolle. Kontrolle, Installation und Mängelbehebung bleiben klar getrennt.
Richtpreis ab CHF 380.– exkl. MWSTab CHF 410.78 inkl. 8.1 % MWST pro PV-Abnahme, Mengenrabatt ab 2 Anlagen am selben Tag.
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Für Netzbetreiber
Sie vertreten einen Netzbetreiber? Für Fragen zu einer möglichen Zusammenarbeit klären wir Auftrag, Zuständigkeit und Unabhängigkeit im Einzelfall.
Gemeinsame Grundlage
Was für alle gilt
- Die Verantwortung liegt beim Eigentümer. Nach NIV Art. 5 sorgen Eigentümerinnen und Eigentümer dafür, dass die elektrische Installation sicher ist und für die Kontrolle zugänglich bleibt. Bei vermieteten Objekten übernimmt häufig die Verwaltung die Koordination.
- Der Netzbetreiber fordert den Nachweis ein. Er führt ein Register der Installationen und fordert periodisch den Sicherheitsnachweis (SiNa) an.
- Die Kontrolle muss unabhängig sein. Wer eine Anlage geplant, erstellt oder geändert hat, darf deren Abnahme- oder periodische Kontrolle nicht selbst durchführen (NIV Art. 31). KEA prüft, misst und dokumentiert – und behebt keine Mängel selbst. Mehr zur Unabhängigkeit
- Das Intervall hängt von der Nutzung ab. Wohnbauten in der Regel alle 20 Jahre, gewerblich genutzte Räume und landwirtschaftliche Betriebe alle 10 Jahre, Objekte mit erhöhter Gefährdung oder Publikumsverkehr kürzer. Details zu den Kontrollintervallen
Vom Anlass zur Leistung
Welche Kontrolle passt zu welchem Anlass?
| Ihr Anlass | Passende Leistung |
|---|---|
| Aufforderung des Netzbetreibers erhalten | Periodische Elektrokontrolle |
| Verkauf, Kauf oder Erbteilung einer Liegenschaft | Handänderungskontrolle |
| Neue PV-Anlage, Speicher oder Anlage mit Kontrollperiode unter 20 Jahren übernommen | Abnahmekontrolle innert sechs Monaten nach Übernahme |
| Installationsarbeiten fertiggestellt | Schlusskontrolle |
| Geräte im Betrieb prüfen lassen | Geräteprüfung nach SN EN 50699 |
| Mängel behoben, Nachweis fehlt noch | Nachkontrolle nach Mängelbehebung |
Unsicher? Rufen Sie an. Oft lässt sich schon anhand des letzten SiNa und der Nutzung sagen, was fällig ist. 062 298 32 04
Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit – für alle gleich
Anlass klären
Sie schildern Objekt, Anlass und vorhandene Unterlagen (letzter SiNa, Aufforderung, Pläne). Wir sagen Ihnen, welche Kontrolle nötig ist.
Termin & Vorbereitung
Wir vereinbaren einen Termin. Verteilungen, Technikräume und Schlüssel sollten zugänglich sein – Tipps unter Kontrolle vorbereiten.
Sichtprüfung & Messungen
Mit geeigneter Messtechnik prüfen wir von der Steckdose bis zur Hauptverteilung. Je nach Objekt dauert das in der Regel 1–3 Stunden.
Bericht & SiNa
Ist die Anlage mängelfrei, stellen wir den SiNa aus und reichen ihn beim Netzbetreiber ein. Bei Mängeln erhalten Sie einen Kontrollbericht; behoben wird durch eine Elektrofirma Ihrer Wahl.
Ich bin Mieterin oder Mieter – muss ich die Kontrolle organisieren?
In der Regel nicht. Verantwortlich ist der Eigentümer; die Koordination läuft bei vermieteten Objekten oft über die Verwaltung. Mieter melden erkennbare Mängel dem Eigentümer oder der Verwaltung.
Kann der Elektriker, der bei mir gearbeitet hat, die Kontrolle gleich selbst machen?
Die betriebsinterne Schlusskontrolle ja. Eine vorgeschriebene Abnahmekontrolle oder die periodische Kontrolle muss hingegen eine unabhängige Stelle durchführen, die nicht an der Installation beteiligt war.
Gibt es Kontrollen, die KEA nicht durchführt?
Ja. Bestimmte Spezialbereiche – etwa explosionsgefährdete Zonen 0/20 und 1/21 (ausser Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten) oder medizinisch genutzte Räume der Gruppe 2 – sind akkreditierten Inspektionsstellen vorbehalten (NIV Art. 32 Abs. 2). KEA ist ein unabhängiges Kontrollorgan, aber keine akkreditierte Inspektionsstelle. Wir sagen Ihnen offen, wenn das auf Ihr Objekt zutrifft.
Einsatzgebiet
Unterwegs in Ihrer Region
KEA Engineering GmbH hat ihren Sitz in Lostorf und ist in der Region Olten, Aarau, Zofingen und Solothurn, im Niederamt und Gäu sowie im ganzen Kanton Aargau unterwegs.
Nächster Schritt
Sagen Sie uns, worum es geht
Ein Anruf genügt, um den nächsten Schritt zu klären: 062 298 32 04 oder info@kea.ch.
062 298 32 04 info@kea.ch KEA Engineering GmbH · Bachstrasse 38 · 4654 Lostorf
