PV, Speicher & Ladestationen · Kontrolle nach NIV

Wallbox und Ladestationen kontrollieren

Nicht jede Wallbox braucht eine unabhängige Abnahme. Entscheidend ist, wo sie steht, ob sie Strom zurückspeist und wer sie installiert hat. Wir zeigen Ihnen, was für Ihre Ladestation gilt – und kontrollieren sie, wo es nötig oder sinnvoll ist.

  • Wallbox zur PV-Abnahme + CHF 60.– exkl. MWST+ CHF 64.86 inkl. 8.1 % MWST
  • Separater Auftrag CHF 230.– exkl. MWSTCHF 248.63 inkl. 8.1 % MWST
Illustration: Ladestation in einer Tiefgarage mit geschlossenem Prüfkoffer

Kontrollpflicht

Welche Regel gilt für Ihre Ladestation?

  • Ohne Rückspeisung

    Wallbox im Einfamilienhaus

    Hat ein Betrieb mit allgemeiner Installationsbewilligung die Wallbox installiert und gilt keine kürzere Spezialperiode, genügt grundsätzlich dessen Sicherheitsnachweis. Eine unabhängige Abnahme ist dann nicht erforderlich. Die Meldung an die Netzbetreiberin bleibt Pflicht.

    SiNa des Installateurs genügt grundsätzlich

  • Mit Rückspeisung

    Bidirektionale Ladestation

    Speist die Ladestation Strom ins Netz zurück, wird sie bei Nachweis und Abnahme wie eine netzgekoppelte Energieerzeugungsanlage behandelt: unabhängige Abnahmekontrolle innert sechs Monaten.

    Abnahmekontrolle innert 6 Monaten

  • Im öffentlichen Raum

    Öffentliche Ladestation

    Ladestationen für Elektromobilität im öffentlichen Raum haben eine Kontrollperiode von fünf Jahren. Bei Neuerstellung ist innert sechs Monaten eine Abnahmekontrolle erforderlich.

    Kontrollperiode 5 Jahre

Wer prüft wann

Schlusskontrolle, Abnahme, periodische Kontrolle

  1. Schlusskontrolle

    Nach der Installation einer Ladeeinrichtung führt Ihr Elektroinstallateur die Schlusskontrolle durch und erstellt den Sicherheitsnachweis für seine Arbeiten. Der Anschluss von Ladeinfrastruktur gehört nach ESTI-Weisung 221 grundsätzlich zu den meldepflichtigen Arbeiten.

  2. Abnahmekontrolle

    Wo eine Abnahmekontrolle vorgeschrieben ist, kommt ein unabhängiges Kontrollorgan dazu – wer die Station gebaut hat, darf sie nicht selbst abnehmen (Art. 31 NIV).

  3. Periodische Kontrolle

    Später wird die Wallbox im Rahmen der periodischen Kontrolle Ihres Gebäudes mitgeprüft. Im Einfamilienhaus ist sie dort als eigene Position aufgeführt.

Illustration: Ladestation mit ordentlich aufgehängtem Ladekabel und geschlossenen Prüfunterlagen
KEA vor Ort – unabhängig vom Installateur

Preise

Richtpreise 2026

Hauptpreise in CHF, exkl. 8.1 % MWST; Beträge inkl. MWST kleiner darunter. Preisliste Stand 16.10.2026.

Zusammen mit einer anderen Kontrolle

AC-Wallbox / E-Ladestation als Zusatzposition am gleichen Termin.

LeistungUmfangPreis exkl. MWST
Am gleichen Termin wie die PV-Abnahmepro Stück+ CHF 60.– exkl. MWST+ CHF 64.86 inkl. 8.1 % MWST
Bei der periodischen Kontrolle im Einfamilienhauspro Anlage+ CHF 60.– exkl. MWST+ CHF 64.86 inkl. 8.1 % MWST

Separater Auftrag

AC-Wallbox / E-Ladestation als eigene Kontrolle.

LeistungPreis exkl. MWST
Erste StationCHF 230.– exkl. MWSTCHF 248.63 inkl. 8.1 % MWST
Jede weitere StationCHF 60.– exkl. MWSTCHF 64.86 inkl. 8.1 % MWST
  1. Massgebend ist die Auftragsbestätigung. Alle Bedingungen: Preise 2026.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Situation klären

    Standort, Rückspeisung, Installateur und vorhandene Nachweise: Daraus ergibt sich, ob eine unabhängige Abnahme Pflicht ist.

  2. Zuständigkeit prüfen

    Wir klären, ob ein unabhängiges Kontrollorgan genügt oder – etwa bei bestimmten DC-Arbeiten nach Art. 14 NIV – eine akkreditierte Inspektionsstelle zuständig ist.

  3. Kontrolle vor Ort

    Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfungen im erforderlichen Umfang, gerne zusammen mit PV-Anlage und Batteriespeicher.

  4. Dokumentation

    Wir halten das Ergebnis fest und erstellen den Sicherheitsnachweis zur Einreichung bei der Netzbetreiberin.

FAQ

Häufige Fragen

Alle Fragen zur Elektrokontrolle
Muss meine neue Wallbox unabhängig kontrolliert werden?

Bei einer nicht rückspeisenden Wallbox im Einfamilienhaus, installiert von einem Betrieb mit allgemeiner Bewilligung, grundsätzlich nicht – dessen SiNa genügt. Anders bei bidirektionalen Stationen, öffentlichen Ladestationen und Objekten mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren.

Was ist eine bidirektionale Ladestation?

Eine Station, die Strom aus dem Fahrzeug ins Netz zurückspeisen kann. Sie wird bei Nachweis und Abnahme wie eine netzgekoppelte Energieerzeugungsanlage behandelt.

Ich baue gleichzeitig eine PV-Anlage – was kostet die Wallbox dazu?

Am gleichen Abnahmetermin + CHF 60.– exkl. MWST+ CHF 64.86 inkl. 8.1 % MWST pro Wallbox. Alles zur Anlage selbst: PV-Kontrolle.

Wie oft werden öffentliche Ladestationen kontrolliert?

Alle fünf Jahre. Bei Neuerstellung braucht es zusätzlich innert sechs Monaten eine Abnahmekontrolle.

Termin

Ladestation prüfen lassen

Sie sind unsicher, ob Ihre Wallbox eine unabhängige Kontrolle braucht? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, was installiert wurde. Wir sagen Ihnen offen, ob eine unabhängige Kontrolle nötig ist.

062 298 32 04 info@kea.ch KEA Engineering GmbH · Bachstrasse 38 · 4654 Lostorf

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