Abnahme nach NIV

Batterie­speicher-Kontrolle

Ein fest angeschlossener Batteriespeicher ist Teil Ihrer elektrischen Installation. Wird er neu installiert oder nachgerüstet und netzparallel betrieben, braucht er innert sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle. Wir klären, was für Ihren Speicher gilt, und kontrollieren ihn – gerne zusammen mit Ihrer PV-Anlage.

  • Abnahme innert 6 Monaten
  • AC- oder DC-gekoppelt
  • Richtpreis ab CHF 240.– exkl. MWSTab CHF 259.44 inkl. 8.1 % MWST
Illustration: Batteriespeicher und Wechselrichter im Technikraum mit geschlossenem Prüfkoffer

Auf einen Blick

  • AC oder DC Gilt für fest angeschlossene, stationäre Batterieanlagen – AC- oder DC-gekoppelt
  • 6 Monate Frist Abnahmekontrolle innert sechs Monaten nach der Übernahme
  • Unabhängig Nicht durch den Installateur Der Betrieb, der den Speicher installiert hat, darf ihn nicht selbst abnehmen
  • CHF 240.– exkl. MWSTCHF 259.44 inkl. 8.1 % MWST Richtpreis für den ersten Speicher, am PV-Abnahmetermin + CHF 70.– exkl. MWST+ CHF 75.67 inkl. 8.1 % MWST pro Stück

Rechtslage

Warum ein Speicher kontrolliert wird

Fest angeschlossene stationäre Batterieanlagen fallen unter die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Art. 2 Abs. 1 Bst. g NIV erfasst ortsfeste Erzeugnisse, die fest an elektrische Installationen angeschlossen werden. Art. 14 NIV nennt stationäre Batterieanlagen ausdrücklich als besondere Anlagen.

Für neu installierte AC- und DC-gekoppelte Energiespeicher erklärt die ESTI-Weisung 220 die Nachweis- und Abnahmeregeln für anwendbar. Konkret heisst das: Wird ein Speicher netzparallel betrieben, gilt dieselbe Pflicht wie bei einer netzgekoppelten PV-Anlage – eine unabhängige Abnahmekontrolle innert sechs Monaten.

Der Anschluss stationärer Energiespeicher gehört nach ESTI-Weisung 221 grundsätzlich zu den meldepflichtigen Arbeiten. Die Meldung an die Netzbetreiberin erledigt der Installationsbetrieb vor Beginn der Arbeiten.

  • Art. 2 Abs. 1 Bst. g NIV
  • Art. 14 NIV
  • ESTI-Weisung 220
  • ESTI-Weisung 221
PV SPEICHER WECHSELRICHTER HAUSVERTEILUNG

Praxis

Typische Situationen

  • Speicher mit neuer PV-Anlage

    Speicher und PV-Anlage werden gemeinsam erstellt. Beides lässt sich am gleichen Termin abnehmen – siehe PV-Kontrolle.

  • Speicher nachgerüstet

    Zu einer bestehenden PV-Anlage kommt ein Speicher dazu. Für den neuen Teil erstellt der Installateur Erstprüfung, Nachweise und Meldung; danach folgt innert sechs Monaten die unabhängige Abnahme.

  • Anlage ohne Netzverbindung

    Bei einer reinen Inselanlage entfällt die Meldung an die Netzbetreiberin. Die Nachweise gehen an das ESTI. Ob zusätzlich eine Abnahme nötig ist, hängt von der Kontrollperiode der betroffenen Installation ab.

Zuständigkeit

Wer hat den Speicher installiert?

Deshalb fragen wir vor dem Termin nach dem Sicherheitsnachweis beziehungsweise Prüfprotokoll des Installateurs. Mehr zu den Dokumenten: Sicherheitsnachweis erklärt.

DC AC PV Wechselrichter Hausverteilung DC-gekoppelt AC-gekoppelt
Schema: Der Speicher hängt vor (DC) oder nach (AC) dem Wechselrichter.

Preise

Richtpreise 2026

Hauptpreise in CHF, exkl. 8.1 % MWST; Beträge inkl. MWST kleiner darunter. Preisliste Stand 16.10.2026.

Batteriespeicher

Abnahmekontrolle nach NIV – kombiniert mit der PV-Abnahme oder als separater Auftrag.

BatteriespeicherPreis exkl. MWST
Am gleichen Termin wie die PV-Abnahme+ CHF 70.– exkl. MWST+ CHF 75.67 inkl. 8.1 % MWST / Stück
Separater Auftrag · erster SpeicherCHF 240.– exkl. MWSTCHF 259.44 inkl. 8.1 % MWST
Separater Auftrag · jeder weitere SpeicherCHF 70.– exkl. MWSTCHF 75.67 inkl. 8.1 % MWST

Gut zu wissen Bei DC-gekoppelten Speichern gelten die Preise, soweit KEA für die Abnahme zuständig ist – siehe Wer darf abnehmen? Massgebend ist die Auftragsbestätigung. Alle Bedingungen: Preise 2026.

Vergleich Speicher mit der PV-Abnahme kombinieren Am gleichen Abnahmetermin kostet der Speicher + CHF 70.– exkl. MWST+ CHF 75.67 inkl. 8.1 % MWST statt CHF 240.– exkl. MWSTCHF 259.44 inkl. 8.1 % MWST als separater Auftrag.
  • Am PV-Abnahmetermin+ CHF 70.– exkl. MWST+ CHF 75.67 inkl. 8.1 % MWST
  • Separater Auftrag · erster SpeicherCHF 240.– exkl. MWSTCHF 259.44 inkl. 8.1 % MWST

FAQ

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um die Abnahme von Batteriespeichern.

Alle Fragen zur Elektrokontrolle
Illustration: geschlossene Mappe, leere Unterlagen und Prüfkoffer; kein offizielles Formular
Braucht jeder Batteriespeicher eine Abnahmekontrolle?

Neu installierte, netzparallel betriebene AC- und DC-gekoppelte Speicher: ja, innert sechs Monaten nach der Übernahme. Bei Anlagen ohne Netzverbindung hängt es von der Kontrollperiode ab – wir klären das anhand Ihrer Unterlagen.

Kann mein Installateur den Speicher selbst abnehmen?

Nein. Wer an Planung, Erstellung oder Änderung beteiligt war, darf die Abnahmekontrolle nicht durchführen (Art. 31 NIV). Seine Schlusskontrolle beziehungsweise sein Prüfprotokoll ersetzt die unabhängige Abnahme nicht.

Lohnt es sich, Speicher und PV-Anlage zusammen prüfen zu lassen?

Ja. Am gleichen Abnahmetermin kostet der Speicher + CHF 70.– exkl. MWST+ CHF 75.67 inkl. 8.1 % MWST statt CHF 240.– exkl. MWSTCHF 259.44 inkl. 8.1 % MWST als separater Auftrag.

Ersetzt die Abnahme die spätere periodische Kontrolle?

Nein. Die einmalige Abnahme ersetzt die periodische Kontrolle nicht. Die Fristen finden Sie unter Kontrollintervalle nach NIV.

Termin

Speicher abnehmen lassen

Senden Sie uns Angaben zu Speicher, Kopplung und Installateur sowie die vorhandenen Nachweise. Wir sagen Ihnen, wer abnehmen darf, und planen den Termin – auf Wunsch zusammen mit PV-Anlage und Wallbox.

062 298 32 04 info@kea.ch KEA Engineering GmbH · Bachstrasse 38 · 4654 Lostorf

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