Nach dem Mängelbericht

Nachkontrolle nach Mängelbehebung

Die Mängel sind behoben – und jetzt? Ob eine Nachkontrolle nötig ist, hängt von den festgestellten Mängeln ab. Wo sie nötig ist, bestätigt sie, dass Ihre Installation wieder den Sicherheitsanforderungen entspricht. Danach kann der Sicherheitsnachweis (SiNa) ausgestellt werden.

  • CHF 215.– exkl. MWSTCHF 232.42 inkl. 8.1 % MWST pauschal bis 1 Std. vor Ort
  • 062 298 32 04
KONTROLLBERICHT FI / RCD BESCHRIFTUNG ABDECKUNG NACHKONTROLLE JE NACH MÄNGELN SiNa SICHERHEITS- NACHWEIS

Ablauf

Vom Mängelbericht zum SiNa

  1. Kontrollbericht (Mängelbericht)

    Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, erhalten Sie eine detaillierte Auflistung. Der Bericht enthält eine Frist zur Behebung.

  2. Behebung

    Eine installationsberechtigte Elektrofirma Ihrer Wahl behebt die Mängel fachgerecht und bestätigt die Ausführung.

  3. Nachkontrolle je nach Mängeln

    Abhängig von den festgestellten Mängeln überprüfen wir die Behebung vor Ort. Liegt keine Behebungsanzeige einer installationsberechtigten Elektrofirma vor, ist sie vor der Ausstellung erforderlich.

  4. Sicherheitsnachweis (SiNa)

    Sind alle Punkte erfüllt, wird der SiNa ausgestellt.

Voraussetzung für den SiNa

Wann ist eine Nachkontrolle nötig?

Der SiNa wird erst nach vollständiger Mängelbehebung ausgestellt. Ob dafür eine Nachkontrolle nötig ist, hängt von den festgestellten Mängeln ab.

Klare Rollen

Warum wir die Mängel nicht selbst beheben

Die Behebung erfolgt durch einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl – nicht durch das kontrollierende Unternehmen. Diese Trennung schützt Sie als Kundin oder Kunde und stellt sicher, dass die Beurteilung neutral bleibt.

Für die Behebung sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer verantwortlich (NIV Art. 5): Die Mängel sind fristgerecht beheben zu lassen. Die Frist steht im Kontrollbericht.

KEA-Mitarbeiter bei der Kontrolle eines Verteilschranks in einer Werkstatt
Wir kontrollieren – die Behebung übernimmt die Elektrofirma Ihrer Wahl.

Preise

Was die Nachkontrolle kostet

Nachkontrolle

Überprüfung der Mängelbehebung vor Ort.

LeistungUmfangPreis exkl. MWST
Pauschalebis 1 Stunde vor Ort, inkl. Rück- und AnfahrtCHF 215.– exkl. MWSTCHF 232.42 inkl. 8.1 % MWST
Zusätzliche Zeitnach tatsächlichem AufwandCHF 155.– exkl. MWSTCHF 167.56 inkl. 8.1 % MWST pro Std.

Kontrollbericht

Wird bei festgestellten Mängeln erstellt.

LeistungUmfangPreis exkl. MWST
Erstellunginkl. bis zu 3 MängelnCHF 65.– exkl. MWSTCHF 70.27 inkl. 8.1 % MWST
Jeder weitere MangelRichtwert: ca. 10 Mängel pro Stundenach Aufwand
  1. Hauptpreise in CHF, exkl. 8.1 % MWST; Beträge inkl. MWST kleiner darunter, Preisliste 2026, Stand 16.10.2026.
  2. Ausserhalb der regulären Zeiten gelten Zuschläge auf Pauschalen und Regieansätze: werktags 20.00–6.00 Uhr und samstags + 50 %, Sonn- und Feiertage (bewilligungspflichtig) + 100 %.
  3. Massgebend ist die Auftragsbestätigung; alle Details unter Preise und in den AGB.

FAQ

Häufige Fragen zur Nachkontrolle

Wer behebt, wann nachkontrolliert wird und was es kostet – kurz beantwortet.

Alle Fragen zur Elektrokontrolle
Wer darf die Mängel beheben?

Eine installationsberechtigte Elektrofirma Ihrer Wahl. Das kontrollierende Unternehmen darf die Mängelbehebung nicht selbst ausführen.

Brauche ich nach der Behebung immer eine Nachkontrolle?

Nicht zwingend – das hängt von den festgestellten Mängeln ab. Eine kostenpflichtige Nachkontrolle ist erforderlich, wenn keine Behebungsanzeige einer installationsberechtigten Elektrofirma vorliegt. Zudem kann das Kontrollorgan je nach Art und Schwere der Mängel eine Nachkontrolle anordnen.

Was kostet die Nachkontrolle?

CHF 215.– exkl. MWSTCHF 232.42 inkl. 8.1 % MWST pauschal bis 1 Stunde vor Ort, inklusive Rück- und Anfahrt. Zusätzliche Zeit wird mit CHF 155.– exkl. MWSTCHF 167.56 inkl. 8.1 % MWST pro Stunde verrechnet. Hauptpreise exkl. 8.1 % MWST; Beträge inkl. MWST kleiner darunter.

Was passiert, wenn Mängel nicht fristgerecht behoben werden?

Werden Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben, übergibt die Netzbetreiberin die Durchsetzung dem ESTI. Nach einer weiteren erfolglosen Frist kann das ESTI die Behebung auf Kosten des Eigentümers oder die Unterbrechung betroffener Anlageteile anordnen; die gesetzlichen Einschränkungen, insbesondere für den unmittelbaren Notbedarf, bleiben vorbehalten (Art. 40 Abs. 3 und 3bis NIV). Gefährliche Mängel sind unverzüglich zu beheben; bei unmittelbarer und erheblicher Gefahr unterbricht das Kontrollorgan die Stromzufuhr zum gefährdenden Installationsteil sofort.

Ich habe bereits einen Mängelbericht. Können Sie ihn anschauen?

Ja. Senden Sie ihn vorab per E-Mail an info@kea.ch – wir geben Ihnen eine kurze Einschätzung zum Vorgehen. Weitere Antworten finden Sie unter Mängel festgestellt – was nun?

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Rund um Mängel und SiNa

Nachkontrolle

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