Für wen? · Installateure

Unabhängige Kontrollen für Elektro- und PV-Installateure

Sie bauen, wir kontrollieren – unabhängig und nachvollziehbar dokumentiert. Stimmen Sie Projektstand, Kontrollauftrag und Unterlagen mit uns ab. Kontrolle, Installation und allfällige Mängelbehebung bleiben dabei klar zugeordnet.

  • PV · Speicher · Ladestationen
  • PV-Abnahme ab CHF 380.– exkl. MWSTab CHF 410.78 inkl. 8.1 % MWST
Fahrertür des KEA-Lieferwagens mit grossem Schriftzug «kea» und dem Zusatz «Elektro-Sicherheitskontrollen»
Abnahmekontrolle
PV: sechs Monate

Zuständigkeiten

Wer macht was? Drei Kontrollen, klar getrennt

  1. Schlusskontrolle Ihre Pflicht als Ersteller

    Vor der Übergabe kontrolliert der Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung die eigene Arbeit und erstellt für seinen Arbeitsumfang den Sicherheitsnachweis (SiNa). Zur Qualitätssicherung und Entlastung übertragen viele Betriebe diese Aufgabe an spezialisierte Prüforgane wie KEA. Übernimmt KEA die Schlusskontrolle, muss eine andere, unabhängige Stelle die vorgeschriebene Abnahmekontrolle derselben Installation durchführen. Die Person, die die Schlusskontrolle ausgeführt hat, darf an dieser Installation auch später keine unabhängigen periodischen oder Stichprobenkontrollen übernehmen.

    Zur Schlusskontrolle
  2. Abnahmekontrolle Unabhängig · PV sechs Monate

    Bei netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen wie PV und bei Installationen mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren muss nach der Übernahme eine unabhängige Stelle kontrollieren: in beiden Fällen innert sechs Monaten (Art. 35 Abs. 3 NIV). Wer an Planung oder Erstellung beteiligt war, darf das nicht selbst tun – auch mit Kontrollbewilligung nicht (Art. 31 NIV).

    Zur Abnahmekontrolle
  3. Periodische Kontrolle Später, nach Frist

    Sie folgt der Kontrollperiode des angeschlossenen Objekts. Die Abnahme ersetzt sie nicht.

PV-MODUL WECHSELRICHTER HAUSVERTEILUNG NETZ DC-SEITE JE NACH ERSTELLER AC-SEITE ÜBERGABE SINA

Aus der Praxis

Typische Aufträge

  • PV-Anlage übergeben

    AC-seitige und – soweit wir zuständig sind – DC-seitige Abnahme, SiNa und Einreichung beim Netzbetreiber innert der Frist; auf Wunsch mit Pronovo-Anmeldung.

  • Speicher nachgerüstet oder PV erweitert

    Für den neuen bzw. geänderten Teil braucht es Erstprüfung, Nachweise, Meldungen und innert sechs Monaten eine unabhängige Abnahme. Netzparallel betriebene AC- und DC-gekoppelte Speicher werden dabei wie Energieerzeugungsanlagen behandelt.

  • Ladestationen

    Bidirektionale Ladestationen mit Rückspeisung und öffentliche Ladestationen brauchen eine Abnahme. Eine nicht rückspeisende Wallbox im Einfamilienhaus braucht in der Regel keine – Ihr SiNa genügt, die Meldung an den Netzbetreiber bleibt Pflicht.

  • Mehrere Anlagen am selben Tag

    Bündeln Sie Abnahmen: Ab 2 PV-Anlagen am selben Tag gibt es Rabatt auf alle PV-Abnahmen desselben Auftrags.

Richtpreise

Richtpreise für Abnahmen

Hauptpreise exkl. 8.1 % MWST; Beträge inkl. MWST kleiner darunter. Mehraufwand nach Regie.

PV-Abnahme

Inkl. Administration und je Richtung 30 Min. Fahrt plus 5 Min. Kulanz.

LeistungUmfangRichtpreis
AC- oder DC-seitigbis 30 kWpCHF 380.– exkl. MWSTCHF 410.78 inkl. 8.1 % MWST
AC + DCbis 30 kWpCHF 480.– exkl. MWSTCHF 518.88 inkl. 8.1 % MWST
AC- oder DC-seitigbis 100 kWpCHF 490.– exkl. MWSTCHF 529.69 inkl. 8.1 % MWST
AC + DCbis 100 kWpCHF 620.– exkl. MWSTCHF 670.22 inkl. 8.1 % MWST
Pronovo-Anmeldungbis 30 kWp+ CHF 160.– exkl. MWST+ CHF 172.96 inkl. 8.1 % MWST
Pronovo-Anmeldungbis 100 kWp+ CHF 230.– exkl. MWST+ CHF 248.63 inkl. 8.1 % MWST
AC-Wallboxam gleichen Abnahmetermin+ CHF 60.– exkl. MWST+ CHF 64.86 inkl. 8.1 % MWST pro Stück
Batteriespeicheram gleichen Abnahmetermin+ CHF 70.– exkl. MWST+ CHF 75.67 inkl. 8.1 % MWST pro Stück

Mengenrabatt am gleichen Tag

  1. ab 2 PV-Anlagen5 %
  2. ab 4 Anlagen8 %
  3. ab 6 Anlagen10 %

Separater Auftrag

Ladestationen, Speicher und Nachkontrolle.

LeistungUmfangRichtpreis
AC-Wallboxerste StationCHF 230.– exkl. MWSTCHF 248.63 inkl. 8.1 % MWST
AC-Wallboxjede weitere StationCHF 60.– exkl. MWSTCHF 64.86 inkl. 8.1 % MWST
Batteriespeichererster SpeicherCHF 240.– exkl. MWSTCHF 259.44 inkl. 8.1 % MWST
Batteriespeicherjeder weitere SpeicherCHF 70.– exkl. MWSTCHF 75.67 inkl. 8.1 % MWST
Nachkontrolle nach MängelbehebungPauschale bis 1 Std.CHF 215.– exkl. MWSTCHF 232.42 inkl. 8.1 % MWST

Schlusskontrolle Für Schlusskontrollen im Auftrag enthält die Preisliste keinen Pauschalpreis – Sie erhalten eine Offerte nach Umfang.

  1. DC-seitige Abnahmen und AC + DC nur, soweit KEA zuständig ist – siehe DC-Arbeiten und eingeschränkte Bewilligung.
  2. Mehraufwand nach Regie. Hauptpreise exkl. 8.1 % MWST; Beträge inkl. MWST kleiner darunter. Vollständige Liste: Preise 2026.

Ablauf

So läuft eine Abnahme

  1. Unterlagen senden

    SiNa bzw. Prüfprotokoll, Messunterlagen und Umfang der ausgeführten Arbeiten.

  2. Zuständigkeit klären

    Genügt ein unabhängiges Kontrollorgan, oder braucht es eine akkreditierte Inspektionsstelle?

  3. Vor Ort kontrollieren

    Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfungen im erforderlichen Umfang – DC-seitig z. B. Isolation und Potentialausgleich der Modulrahmen, AC-seitig Schutzorgane, RCD/FI und Abschaltbedingungen.

  4. Dokumentieren

    Wir erstellen den SiNa zur Abnahmekontrolle.

  5. Einreichen

    Der SiNa geht innert der gesetzlichen Frist an die Netzbetreiberin bzw. das ESTI.

KEA-Kontrolleur kniet vor einem geöffneten Baustellenverteiler und prüft die Installation vor Ort
Vor Ort kontrollieren – hier an einem Baustellenverteiler.

FAQ

Häufige Fragen

Mängel, Auftrag, Gerätetausch – kurz beantwortet.

Alle Fragen zur Elektrokontrolle
Wer behebt Mängel, die bei der Abnahme gefunden werden?

In der Regel Sie als ausführender Betrieb – in jedem Fall eine installationsberechtigte Elektrofirma. KEA prüft nur und behebt keine Mängel. Nach Ihrer Behebungsanzeige wird der SiNa ausgestellt; ohne Behebungsanzeige braucht es eine kostenpflichtige Nachkontrolle.

Wer beauftragt die Abnahmekontrolle – wir oder der Kunde?

Die Abnahme veranlasst der Eigentümer, der die Anlage übernimmt (Art. 35 Abs. 3 NIV). Das Kontrollorgan handelt in seinem Auftrag (Art. 32 Abs. 1 NIV). Mit seiner Zustimmung können Sie die Organisation übernehmen. Die kontrollierende Stelle muss von den Beteiligten an Planung, Erstellung, Änderung und Instandstellung unabhängig sein.

Muss bei einem reinen Gerätetausch ein neuer SiNa her?

Nur wenn nicht alle Bedingungen der ESTI-Weisung 221 erfüllt sind: Leistungsänderung höchstens 3,7 kVA, keine Anpassung von Haus-, Bezüger- oder Verteilleitungen, keine Meldepflicht. Sonst genügt das Protokoll der Erstprüfung. Eine dennoch erforderliche unabhängige Abnahmekontrolle bleibt bestehen, insbesondere bei Installationen mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren; die kontrollierende Stelle erstellt dafür den formellen SiNa.

Welche Mängel sehen wir am häufigsten?

Fehlende oder fehlerhafte Beschriftungen, unzureichender Potentialausgleich, ungeeignete RCD-Typen, fehlender Überspannungsschutz und unvollständige Anlagedokumentation. Mehr dazu: Häufige Mängel bei der Elektrokontrolle.

Termin

Nächste Abnahme einplanen

Senden Sie uns Projekt, Anlagendaten und Unterlagen – wir klären Zuständigkeit und Termin.

062 298 32 04 info@kea.ch KEA Engineering GmbH · Bachstrasse 38 · 4654 Lostorf

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